Das AG Pirna sprach einen Facebook-Nutzer, welcher einen „Judenstern“ mit dem Wort „Ungeimpft“ postete, frei. Eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung sei nicht gegeben, da der Post im konkreten Fall nicht geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören. Auf Corona-Demos und im Internet kommt es immer wieder zu Holocaust-Vergleichen durch sogenannte Ungeimpft-Sterne. Demonstrierende tragen Davidsterne mit der Aufschrift „Ungeimpft“, die aussehen wie die „Judensterne“ der NS-Zeit. Sie vergleichen dadurch die Verfolgung von Juden und Jüdinnen im Nationalsozialismus mit der heutigen Situation ungeimpfter Personen. Wie die Vergleiche strafrechtlich zu beurteilen sind, ist nicht eindeutig, da nicht jede antisemitische Äußerung, nicht jede Holocaust-Verharmlosung strafbar ist.…
Der Beitrag AG Pirna sieht keine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung: „Ungeimpft“-Stern auf Facebook gepostet erschien zuerst auf WBS LAW.